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Entwicklung der Einspeisevergütung

Der Staat hat die Einspeisevergütung in den letzten Jahren Schritt für Schritt herunter gesetzt. Und das auch schon für die künftigen Jahre. So ist es heute bereits ersichtlich, dass das Jahr 2010 ein gutes Jahr für die Investition ist.

Denn wird die Solarstromanlage noch vor dem 30.06.2010 in Betrieb genommen, bekommt der Betreiber die langjährig festgeschriebene Einspeisevergütung in Höhe von 39,14 Cents für eine Solarstromanlage. Ab dem 01.07.2010 sind es nur noch 32,88 Cents pro Kilowattstunde (Schräg- oder Flachdach, kleiner als 30 Kilowattpeak). Hier die komplette Einspeisevergütung für 2010 (Stand März 10):

Einspeisevergütung bis 30.06.2010:

Einspeisevergütung ab 01.07.2010:

Ab 2011 gibt es weniger Geld, und die Reduzierung setzt sich fort, für jedes Jahr, das die Solarstromanlage später in Betrieb geht. So gibt es im Jahre 2013 nur noch 29,82 Cents pro Kilowattstunde. Vorausgesetzt, die Bundesregierung beschließt nicht noch weitere Kürzungen bei der Einspeisevergütung.

Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, muss die neu installierte Solarstromanlage registriert werden, bei der Bundesnetzagentur - ein simpler Vorgang.

Doch wie und von wem bekommt man die Einspeisevergütung ausgezahlt? Die Stromversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren erzeugten Solarstrom abzukaufen. Meist zahlen diese Ihnen einen monatlichen Abschlag und verrechnen einmal pro Jahr den tatsächlich eingespeisten Solarstrom - das Prinzip kennen Sie ja bereits, nur anders herum.

Einige Netzbetreiber legen den Besitzern von Solarstromanlagen einen Einspeisevertrag vor. Diesen sollten Sie auf jeden Fall sehr gründlich durchlesen - und im Zweifel nicht unterschreiben. Denn die gesetzlichen Bestimmungen sind für den Erzeuger von Solarstrom meist vorteilhafter als diese Verträge. Und der Netzbetreiber ist ohnehin verpflichtet, Ihren Solarstrom abzukaufen, bei Nichtunterschreiben gehen Sie also kein Risiko ein.



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