SolarStromanlagen

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von der Erstberatung bis zur Montage

 

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über die Solpower Solarmodule, Wechselrichter und mehr

 

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erfahrene Fachkräfte aus der Solarbranche

 

Garantierte Vergütung für Solarstrom

Dank dem EEG, dem Erneuerbaren Energien Gesetz, ist der örtliche Netzbetreiber dazu verpflichtet, Ihnen den per Solarstromanlage erzeugten Strom abzukaufen. Und das zu einem ansehlichen, gesetzlich festgeschriebenen Preis (2009: 43,01 Cent pro Kilowattstunde). Diese Preisgarantie gilt auch für die kommenden 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Solarstromanlage. Mehr Informationen finden Sie in dem Artikel EEG - Erneuerbare Energien Gesetz.

Solarstrom einspeisen / verkaufen

Seit 1. Januar 2009 müssen neu errichtete Solarstromanlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den erzeugten Solarstrom zu vergüten. Die entsprechenden Formulare sind einfach herunterzuladen, schnell ausgefüllt und können per Email oder Fax an die Bundesnetzagentur zurück gesandt werden.

Solarstrom selbst nutzen?

Auch für die Nutzung des erzeugten Solarstroms für den Eigenbedarf gibt es vom Staat Geld - bei Inbetriebnahme im Jahr 2009 sind dies 25,01 Cents pro Kilowattstunde, bei einer Solarstromanlage mit einer Leistung bis zu 30kWp. Der Strom, der dann nicht genutzt wird, wird in das Stromnetz eingespeist, und wird mehr Strom benötigt als er mit der Solarstromanlage erzeugt wird, wird dieser wiederum vom Stromanbieter bezogen. Diese Variante ist noch nicht so etabliert, und aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen empfehlen wir die vollständige Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz. Theoretisch gäbe es auch die Möglichkeit, den erzeugten Strom mittels einer Batterie zu speichern, dies macht jedoch wirtschaftlich in aller Regel keinen Sinn.