staatliche Förderung von Solarstromanlagen
Der Staat fördert die Errichtung von Solarstromanlagen gleich
mehrfach:
- durch die Festschreibung eines erhöhten Strompreises für eingespeisten Solarstrom - 20 Jahre Preisgarantie
- durch die Bereitstellung von vergünstigter Kredite mittels Förderprogramme der KfW Förderbank - für Privatleute und Unternehmer
- durch Steuervorteile (Abschreibung, ggf. Vorsteuerabzug)
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Solarförderung